Rehasport

Rehabilitationssport ist eine vom Arzt verordnete gesetzliche Leistung und soll die körperliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen in der Gruppengemeinschaft steigern bzw. zu einem selbstbestimmten Leben beitragen.

Unter Rehasport versteht man alle Maßnahmen, die zur Nachsorge im Anschluss der Leistung medizinischer Rehabilitation gehören und primär durch Ärzte verordnet und Krankenkassen getragen werden. Rehabilitationssport ist eine speziell entwickelte Leistung für Behinderte, von einer Behinderung bedrohte Menschen oder nach Â§2 SGB IX wie folgt definiert:
„Reha-Sport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen wird und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

Rezept und Verordnung

Rehasport wird vom Arzt mittels einer Rehasport Verordnung  durch das Formular 56 (Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport) verordnet. Anhand der festgestellten Indikation bzw. Indikationsstellung, wird Rehasport gerne als Alternative zur Heilmittelbehandlung verschrieben. Häufige Rehasport Diagnosen sind starkes Ãœbergewicht, Knie- und Hüftprobleme, Bandscheibenvorfälle oder Rückenbeschwerden.

Die anfallenden Kosten für Rehasport tragen dabei zumeist zu 100% die Gesetzlichen Kostenträger (Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger). Eine freiwillige Teilnahme am Rehasport ist ebenfalls möglich, wenn man als Selbstzahler teilnimmt und Mitglied in unserem Verein wird.