Sozialwart

Wozu gibt es (wieder) einen Sozialwart im TuS „Einigkeit“ Hillegossen?

Unser Verein steht für Breitensport und Geselligkeit. Aber was passiert, wenn was passiert, wenn also ein Unfall beim Sport die Freude trübt?

In diesen Fällen ist der Sozialwart der Ansprechpartner und hilft weiter.

Der Verein hat nach den Satzungen des Landessportbundes (LSB) für seine Mitglieder die „obligatorische“ Sportversicherung über die Sporthilfe e.V. (Sozialwerk des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen) abgeschlossen. Der Versicherungsschutz umfasst für unsere Mitglieder die Bereiche Unfall und Krankenzusatz. Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht bei Unfällen in der Freizeit und im Sportverein.

Die Sportversicherung kann und will aber eine private Absicherung nicht ersetzen, sondern ist als Ergänzung zu sehen.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Mitgliedschaft in unserem Verein. Deshalb sollte jeder im eigenen Interesse darauf achten, seinen Aufnahmeantrag auszufüllen und abzugeben.

Wichtig ist auch, jeden Sportunfall bzw. jede Verletzung sofort zu melden. Der Sozialwart kann mit Euch / Dir zusammen eine Sport-Schadenmeldung aufnehmen oder ihr füllt diese selber aus (Formular hier), leitet diese an die Sporthilfe weiter und informiert über die möglichen weiteren Schritte.

Die Versicherungsbedingungen könnt Ihr gerne beim Sozialwart anfordern, wir wollen hier nicht noch mehr kleingedrucktes zur Verfügung stellen. Ebenso handhaben wir es mit der Schadenmeldung. Es ist effektiver, diese im persönlichen oder telefonischen Gespräch gemeinsam mit dem Sozialwart zu erstellen und eventuell auftretende Fragen zu beantworten.

Bei allen weiteren Fragen könnt Ihr Euren Sozialwart Ralf Goralzik unter der Nr. 0163/7328282 anrufen oder Euch an die Geschäftsstelle wenden.

Nachtrag vom 15.04.2014: Ich bin auf der Jahreshauptversammlung am 14. März zum neuen Schatzmeister gewählt worden und bin deshalb satz ngsgemäß vom Amt des Sozialwartes zurückgetreten. Bei Fragen stehe ich aber dennoch gern zur Verfügung!