COVID19 Update

Corona-Beauftragte des Hauptvereins: Karin Freese, Karsten Mudder und Ralf Goralzik

Hallo,
es ist soweit: mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung ab dem 02.04.2022 werden fast alle Einschränkungen aufgehoben. Wi rkönnen wieder ALLEN Sport anbieten! Eine Einschränkung gilt es zu beachten: der OB Pit Clausen ordnet das Tragen von medizinischen Masken in allen städtischen Gebäuden für Alle ab 13 an. Hier könnt Ihr die aktuellen Regeln für den Sport in Bielefeld nachlesen – aktueller Stand: 07.04.2022

Mit der Neufassung der CoronaSchVO werden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.
Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.

Bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages – Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.

Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:

  • Eigenverantwortlichkeit Ã¼bernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
  • AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
  • Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!
    Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“

Der LSB NRW erhält beispielsweise die 3G-Regelung für Sitzungen und Versammlungen sowie die Maskenpflicht in den öffentlichen Bereichen seiner Gebäude weiter aufrecht.

In Sporthallen und den städtischen Schwimmbädern sind medizinische Masken zu tragen – von allen ab Schuleintritt. Kinder bis zum Schuleintritt sind vom Tragen befreite, bis zum Alter von 13 Jahren ist ersatzweise eine Alltagsmaske zugelassen. Die Maske darf nur während der Sportausübung abgenommen werden. Publikum (z.B. Zuschauer und Eltern) müssen ebenfalls im gesamten Gebäude eine Maske tragen.

Wir bitten alle, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten, um sich selbst und alle anderen zu schützen.